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Altholz

Was darf hinein:

Unbehandeltes Holz — wie Bretter — Pfosten — Dachstuhlholz oder sonstiges Konstruktionsholz — alte defekte Paletten — Schalungsplatten — Spanholzplatten — Vollholzmöbel — OSB-Platten — Leimholz — Parkettböden — Obstkisten — Fenster und Fensterstöcke — Türen und Türstöcke — imprägniertes Holz — MDF-Platten — Holzfaserplatten — Laminatböden — Multiplex- und Siebdruckplatten — Altholz mit Dachpappe oder Bitumenanstrich — Polstermöbel mit hohem Holzanteil (mehr als 50%) — Brandholz

Muss draussen bleiben:

sämtliches behandeltes oder gefährlich verunreinigtes Holz — wie Eisenbahnschwellen — salzimprägniertes Holz (Strommasten) — teerölimprägniertes Holz — alte Holzböden aus Werkstätten (ölverunreinigt) — Munitionskisten — Möbel oder andere Abfälle mit weniger als 50% Holzanteil — zementgebundene Holzfaser (Heraklit)

Altholz – richtig getrennt ein echter Rohstoff. Es gibt viele Arten von Altholz. Unsere engagierten Mitarbeiter*innen übernehmen die weitere Sortierung für Sie! Üblicherweise wird Altholz je nach Qualität stofflich (zB zur Herstellung von Holzplatten) oder thermisch (Biomassekraftwerk) verwertet.

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